Informationen zum Eichenprozessionsspinner

Was ist zu tun?
Sowohl der Biozideinsatz als auch Absaugmaßnahmen zur Bekämpfung des EPS zum Schutz der
menschlichen Gesundheit sollten von einer Fachfirma durchgeführt werden.

 Verantwortlich für die Bekämpfung des EPS sind immer die Eigentümer.

 Sind der Befall und das Belastungsrisiko gering, reicht eine Überwachung des Befalls und das Aufstellen

von Warnhinweisen.

 Liegen ein starker Befall und ein hohes Belastungsrisiko vor, sollte gewarnt und abgesperrt werden und

eine Bekämpfung durch eine Fachfirma erfolgen. Diese saugt die Nester ab oder führt eine chemische

Behandlung der Eichenkronen durch.

 Melden Sie nicht gekennzeichneten Befall der Gemeinde oder dem zuständigen Landkreis.

Es ist davon auszugehen, dass das Problem mit den Raupenhaaren des EPS in absehbarer Zeit nicht vollständig 

beseitigt werden kann. Daher ist es notwendig, durch eine umsichtige Verhaltensweise die Gefahr zu minimieren

und wiederholten Kontakt zu vermeiden. Eine punktuelle Schadensbegrenzung und Beseitigung akuter

Gefahrenquellen stehen dabei im Vordergrund.

Hier Infoblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Gesundheit zum Download:

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Gemeinde Isterberg - Dorfstraße 7 - 48465 Isterberg
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